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1.    Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen aller Art, die von der SYSTEMADMINISTRATION-HEIDELBERG erbracht werden. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von der SYSTEMADMINISTRATION-HEIDELBERG anerkannt wurden.


2.    Auftragsausführung

Aufträge werden von uns unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer ausgeführt. Die Auswahl einzusetztender Mitarbeiter und Subunternehmer bleibt der SYSTEMADMINISTRATION-HEIDELBERG vorbehalten.

Zu angemessenen Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt, solange diese für den Auftraggeber keinen unzumutbaren zusätzlichen Aufwand zur Folge haben.


3.    Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber schafft alle Voraussetzungen, um eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu ermöglichen. Hierzu gehört je nach Auftragsgegenstand:

•    Die Benennung einer Kontaktperson, die uns während Auftragsdurchführung zur Verfügung steht und berechtigt ist, Erklärungen entgegen zu nehmen und abzugeben, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung für die gegenseitige Abstimmung erforderlich sind.
•    Das zur Verfügung stellen von Unterlagen und anderen notwendigen betriebsinternen Informationen;
•    Die Einräumung eines Zutrittsrechtes in die Betriebsräume und Anlagen, wenn ohne dies eine ordnungsgemäße Ausführung nicht möglich ist

Verzögern sich die Arbeiten ohne unser Verschulden, durch Umstände die der Auftraggeber direkt oder indirekt zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber die daraus erwachsenden Kosten, insbesondere durch Wartezeiten oder durch zusätzliche Anfahrten zu tragen. Die Kosten berechnen wir nach den allgemeinen Verrechnungssätzen für Serviceleistungen der SYSTEMADMINISTRATION-HEIDLEBERG.


4.    Liefer- und Leistungszeit; Verzug

Termine und Fristen beginnen erst zu laufen, wenn der Auftraggeber alle für deren Ausführung zu treffenden Vorbereitungshandlungen vorgenommen und seinen Mitwirkungspflichten Genüge getan hat. Befindet er sich mit einer von ihm zu erbringenden Leistung im Rückstand, verlängern sich die Termine und die Fristen um die  Dauer dieses Rückstandes.

Termine und Fristen verlängern sich angemessen und mindestens um die Dauer der Behinderung oder Unterbrechung beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten waren und von uns nicht zu vertreten sind. Dies gilt bei Fällen von höherer Gewalt insbesondere auch bei Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, auch wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten und Subunternehmern auftreten, soweit die Hindernisse nachweislich auf die Ausführung der von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen von erheblichen Einfluss sind.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Beruht der Leistungsverzug auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir begrenzt auf den vertraglich vorhersehbaren, typischerweise, eintretenden Schaden.


5.    Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Waren bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Auftraggeber sowie die zukünftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.


6.    Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%, bei Unternehmern 8%, über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Ein Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.


7.    Gewährleistung

Die von uns geschuldeten Dienstleistungen werden sorgfältig und fachgerecht nach dem jeweiligen Stand der Technik, sowie den einschlägigen Sicherheitsvorschriften von qualifizierten Fachkräften erbracht.

Voraussetzung für unserer Gewährleistung ist, dass der Mangel nicht auf einer sachlichen Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit der uns zur Ausführung unserer Leistungen vorgelegten Informationen und/oder unsachgemäßer Nutzung beruht.

Im Gewährleistungsfall an uns gerichtete Mängelrügen sind schriftlich zu erheben.

Sind die Mängelrügen berechtigt, so bestimmt sich die Form der Nacherfüllung nach unserer Wahl. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl zurücktreten oder mindern. Schadens- bzw. Aufwendungsersatz leisten wir nur in den Grenzen von Abschnitt 8. Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Der Auftraggeber hat uns nach Verständigung zur Vornahme aller notwendigen Maßnahmen im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Gewährleistung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wovon wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat er das Recht den Mangel selbst oder durch fachmännische Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen, soweit diese angemessen sind.

Für Mängel bei der Ausführung der Dienstleistung haften wir im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, auf Schadens- bzw. Aufwendungsersatz jedoch nur in den Grenzen des Abschnitts 8.


8.    Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter  oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht die Vertragsverletzung auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir begrenzt auf den vertraglich vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Wir haften außerdem für Garantien (8 Abs.4).

Die Haftung nach zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Für Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in 8 Abs. 1 bis 2 entsprechend.

Wir übernehmen eine Garantie im Sinne der §§ 276 oder 639 BGB für die Beschaffenheit der Dienstleistung nur ausnahmsweise und nur, soweit diese garantierte Beschaffenheit in einem Vertragsdokument in einem fettgedruckten Abschnitt unter der Überschrift "Unbegrenzte Haftung" ausdrücklich schriftlich niedergelegt ist. Eine andere Überschrift oder eine andere Form der Dokumentation genügt nicht. Aussagen über die Dienstleistung, die in anderer Form oder unter anderer Überschrift getroffen werden, sind einfache Beschreibungen des Vertragsgegenstandes, für die eine Beschaffenheitsgarantie nicht übernommen wird.

9.    Rücktritt

Das gesetzliche Rücktrittsrecht besteht mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn wir die Pflichtverletzungen zu vertreten haben. Im Fall einer beiderseitig nicht zu vertretenen Unmöglichkeit wird der Vertrag soweit, dies wirtschaftlich vertretbar ist, einvernehmlich angepasst. Andernfalls können beide Vertragsparteien vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

Setzt uns der Kunde nach einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung eine Frist zur Nacherfüllung und verstreicht diese ohne Ergebnis, so ist der Kunde verpflichtet, uns innerhalb einer Woche nach Ablauf der gesetzten Frist schriftlich mitzuteilen, ob er von dem Vertrag zurücktreten oder weiterhin Erfüllung  verlangen will. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und macht er seine Rechte zu einem späteren Zeitpunkt geltend, so ist der Kunde verpflichtet, uns den Schaden zu ersetzen, der uns aufgrund unseres Vertrauens auf das Fortbestehen der Vertragsbeziehung entstanden ist.


10.    Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht oder nach unserer Wahl auch der Geschäftssitz des Auftraggebers, wenn dieser Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.